Keine Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern

Wespe

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Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, kann ein Nest dieser Insekten auf Grundlage von

nur mit einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt werden, die bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist.

Rückgang der gesamten Biomasse fliegender Insekten in Schutzgebieten um mehr als 75 Prozent über einen Zeitraum von 27 Jahren

Weitere Infos unter: Geschützte Insektenarten, Umsiedlung beantragen

Die Ansprechpartnerin für Wespen- und Hornissennester beim Imkerverein Dresden ist Frau Loeper. Sie ist für die Umsiedlung ausgebildet und durch die Untere Naturschutzbehörde Dresden authorisiert.
M. schwarmrettung@imkerverein-dresden.de
T. +49 176 83273621

Im Landkreis Bautzen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.
M. umwelt-forst@lra-bautzen.de
T. +49 3591525168208

Wir bieten keine derartigen Leistungen an.

Bild von Sabine18 auf Pixabay

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