Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, kann ein Nest dieser Insekten auf Grundlage von
- §§ 44 – 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Besonderer Artenschutz
- § 67 BNatSchG – Befreiungen
nur mit einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt werden, die bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist.
Weitere Infos unter: Geschützte Insektenarten, Umsiedlung beantragen
Die Ansprechpartnerin für Wespen- und Hornissennester beim Imkerverein Dresden ist Frau Loeper. Sie ist für die Umsiedlung ausgebildet und durch die Untere Naturschutzbehörde Dresden authorisiert.
M. schwarmrettung@imkerverein-dresden.de
T. +49 176 83273621
Im Landkreis Bautzen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.
M. umwelt-forst@lra-bautzen.de
T. +49 3591525168208
Wir bieten keine derartigen Leistungen an.


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