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Keine Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern
Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, kann ein Nest dieser Insekten auf Grundlage von nur mit einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt werden, die bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Rückgang der gesamten Biomasse fliegender Insekten in Schutzgebieten um mehr als 75 Prozent über einen…










